beim Verkauf wird, wenn die Originalverpackung geöffnet ist, moniert, dass es nicht mehr original verpackt ist und es wird eine Pauschale berechnet. Eigentlich ist das Vorgehen nicht zulässig. da der Verkauf online stattfand, lediglich die Ware persönlich geliefert ist. Im Auftrag wird nicht drauf verwiesen. Wortwörtlich dass bei geöffneten Original Verpackung also, wenn verschweißte Plastikverpac
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Ausreichend
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